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Pilates mit Mutter und Kind

Was ist Pilates?

Pilates ist eine Trainingsmethode zur Kräftigung der Muskulatur, die Anfang des 20. Jahrhunderts vom Deutschen Joseph Hubertus Pilates entwickelt wurde. Insbesondere die Bauch-, Rücken und Beckenbodenmuskulatur wird bei dieser Methode trainiert. Pilates kann ohne Hilfsmittel auf der Matte oder mit speziellen Trainingsgeräten praktiziert werden. Klassisches Pilates (ohne Kind) biete ich hier an.


Warum Pilates mit Kind?

Pilates ist ein schonendes, aber effektives Ganzkörpertraining, welches vor allem die Körpermitte stärkt und stabilisiert. Gerade nach der Geburt ist es wichtig, sein Körpergefühl zurückzuerlangen und die Wahrnehmung der beanspruchten Muskulatur zu fördern. So fühlt man sich wieder rund um wohl. Besonderer Fokus liegt hier auf dem Beckenboden und den Rücken- und Bauchmuskeln, die während der Schwangerschaft besonders beansprucht werden. In diesem Kurs soll Spaß an der Bewegung gefördert werden, der Kontakt von Mutter zu Kind und auch zu anderen Familien gestärkt werden, um einen Austausch zu bieten und eine angenehme Atmosphäre zum gemeinsamen Trainieren zu schaffen.


Was ist der Unterschied zu Yoga?

Beim Yoga stehen einzelne Figuren im Mittelpunkt, bei denen der Körper abwechselnd angespannt und entspannt wird. Pilates zeichnet sich dagegen durch eher fließende, sich wiederholende Übungen aus. Eine konkrete spirituelle Komponente wie beim Yoga gibt es beim Pilates nicht - hier steht wirklich der Körper im Fokus. Zudem kann Pilates - anders als Yoga - auch mit der Hilfe von Geräten praktiziert werden.


An wen richtet sich dieser Kurs?

Dieser Kurs richtet sich primär an Mütter, die nach der Schwangerschaft ihren Körper trainieren und ihr Kind bei sich haben möchten.


Was kostet die Kursreihe?

Die Kursreihe beinhaltet 10 Einheiten á 60 Minuten. Sie findet wöchentlich statt und beginnt jeweils an den angegebenen Terminen. Preis: 10x 60 Minuten = 154,70€


Übernimmt die Krankenkasse die Kurskosten?

Ich biete Kurse als Präventionskurs Pilates nach §20 SGB V an, den Sie bei erfolgreicher Teilnahme (mindestens 80%) bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen ist unterschiedlich geregelt. Nehmen Sie aus diesem Grund bitte vorher Kontakt zu Ihrer Kasse auf.

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Larissa Höffmann

Anne Ellert

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